Die Bezirksärztekammer Rheinhessen ist
eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und die
gesetzlich berufene Vertretung der in Rheinhessen in ihrem Beruf
tätigen Ärzte. Sie umfaßt das Gebiet der kreisfreien
Städte Mainz und Worms sowie die Landkreise Mainz-Bingen
und Alzey-Worms. Sie ist insbesondere für folgende Aufgaben
zuständig:
Die Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder und freiwilligen
Mitglieder gegenüber der Öffentlichkeit,
die Beratung von Behörden einschließlich ihrer
gutachterlichen Betreuung,
die Erteilung der Anerkennung zur Führung von Bezeichnungen,
die auf besondere Kenntnisse in einem bestimmten medizinischen
Gebiet, Teilgebiet oder Schwerpunkt oder auf andere zusätzlich
erworbenen Kenntnisse in einem bestimmten Bereich auf der
Grundlage der Weiterbildungsordnung hinweisen,
die Förderung der Berufsfortbildung der Ärzte,
die Wahrnehmung der Aufgaben zur Durchführung der
Prüfungen für die Berufsausbildung von Medizinischen Fachangestellten
nach dem Berufsbildungsgesetz,
die Überwachung der Berufspflichten der Kammermitglieder
nach der Berufsordnung für Ärzte,
Sorge für ein gedeihliches Verhältnis der Kammermitglieder
untereinander zu tragen.
Mitglied der Bezirksärztekammer ist, wer
im Bereich der Kammer seinen Beruf als Arzt ausübt. Die
Bezirksärztekammer Rheinhessen betreut zur Zeit etwa 3.300
Ärzte.
Die Bezirksärztekammer erhebt die zur Durchführung
ihrer Aufgaben erforderlichen finanziellen Mittel auf der
Grundlage einer Beitragsordnung von ihren Kammermitgliedern.
Organe der Kammer sind die Vertreterversammlung und der Vorstand.
Die Vertreterversammlung besteht aus den durch die Mitglieder
der Bezirksärztekammer gewählten Vertretern. Der
Vorstand wird aus der Mitte der Vertreterversammlung gewählt
und führt die Geschäfte der Kammer. Die Amtszeit
der Organe beträgt 5 Jahre.