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Bezirksärztekammer Rheinhessen
Aktuelles Kammer Ärzte Weiterbildung Fortbildung ArzthelferInnen / MFA
Beitragsveranlagung
 

Die Ärztekammern im Bundesgebiet erheben ihre Beiträge zu einem festen Stichtag. Dieser Stichtag ist der 1. Februar des laufenden Jahres. Alle Ärztinnen und Ärzte, die zu diesem Termin ärztlich tätig, bzw. freiwilliges Mitglied einer Kammer sind, haben bei der Kammer ihren Beitrag zu entrichten, bei der sie zu diesem Zeitpunkt Mitglied sind.

Die einfachste Art der Zahlung des Kammerbeitrages ist die Form der Einzugsermächtigung. Bei dieser Form der Zahlung wird der Kammerbeitrag der Bezirksärztekammer Rheinhessen 4 Wochen nach Versand der Veranlagungsbescheide von dem von Ihnen benannten Bankkonto abgebucht.

Sie können die Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen. Bei einem Ausscheiden als Mitglied der Bezirksärztekammer Rheinhessen wird die Einzugsermächtigung automatisch von uns annulliert.

Wenn Sie eine Einzugsermächtigung erteilt haben, ist dieses auf dem Überweisungsträger des Veranlagungsbescheides vermerkt.

Beitragssatzung PDF

Fürsorge-Beitragssatzung PDF




 
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Frau Susanne Roth
Telefon 06131 38 69 - 50
8.00 - 12.00 Uhr
 
 
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