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Hinweise zur Zwischenprüfung

Zeitpunkt:

Die Zwischenprüfung wird vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt.

Die Prüfung umfasst folgende Gebiete:

  • Arbeits- und Praxishygiene
  • Schutz vor Infektionskrankheiten
  • Verwaltungsarbeiten
  • Datenschutz und Datensicherheit
  • Untersuchungen und Behandlungen vorbereiten

Anmeldung:

Die Bezirksärztekammer Rheinhessen fordert die/den ausbildende/n Ärztin/Arzt rechtzeitig zur Anmeldung des Auszubildenden auf. Die Anmeldung hat schriftlich nach den von der Bezirksärztekammer Rheinhessen bestimmten Fristen und Formularen zu erfolgen.

Inhalt und Dauer:

Alle Informationen erhalten Sie in diesem PDF Dokument.

Prüfungsbescheinigung:

Über die Teilnahme wird eine Bescheinigung ausgestellt. Hiervon erhält der Ausbilder, sowie der Auszubildende eine Ausfertigung.

Der Nachweis der Teilnahme ist Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung.

Nichtteilnahme:

Bei Nichtteilnahme ist die Wiederholung erst am nächsten offiziellen Prüfungstermin möglich.

 

 

 
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Ihre Ansprechpartnerinnen
Sabine Dietrich
Frau Sabine Dietrich
Telefon 06131 38 69 - 20

Di. - Fr.: 8.00 - 12.00 Uhr
Mi.: 8.00 - 16.00 Uhr
 

Zusatz
informationen
Inhalt und Dauer der Zwischenprüfung
 
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