Im Jahr 2006 ist das Ausbildungsplatzdarlehenprogramm unter verbesserten Konditionen für Auszubildende aus Konkursbetrieben sowie die Förderung des betrieblichen Ausbildungsverbundes neu aufgelegt worden.
Während bisher ein Förderung nur bei einer noch mindestens einjährigen Restausbildungszeit möglich war, kann nunmehr bei Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen in jedem Falle ein Ausbildungsplatzdarlehen gewährt werden. Dabei bemisst sich die Darlehenshöhe nach der Dauer der Restausbildungszeit.