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Informationen zum Erziehungsurlaub
von Auszubildenden
- Die Ausbildungszeit verlängert sich durch die Mutterschutzfrist
nicht.
- Die Auszubildende hat Anspruch auf Erziehungsurlaub bis
zu 3 Jahren und muss diesen 4 Wochen vor Inanspruchnahme
dem Ausbilder melden (mit Angabe der Dauer).
- Die Ausbildungszeit verlängert sich automatisch um
die Zeit des Erziehungsurlaubs.
§ 29 Abs. 36 BbiG; § 20 Abs. 1 BErzGG
- Bei ev. Fehlzeiten vor der Mutterschaft (Ausfallzeit durch
ev. Krankheit) und die Zeiten des Erziehungsurlaubes müssen
nachgeholt werden.
- Der Vertrag muss in diesem Fall mit dem Ausbilder schriftlich
über die Fehlzeit plus die Erziehungszeit ergänzt
werden, danach ist eine Teilnahme an der darauffolgenden
Prüfung als Externe möglich.oder
- der Ausbilder ist einverstanden die Auszubildende für
die Fehlzeit + Erziehungszeit + Zeit bis zur nächsten
Prüfung zu beschäftigen.
- Auszubildende können während ihrem Erziehungsurlaub,
nach Absprache mit der Schule, an dem Berufsschulunterricht
teilnehmen, dieser wird aber nicht auf die Ausbildungszeit
angerechnet.
Informationen zum Mutterschutz und
Erziehungsgeld
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt
Kaiser Str. 31, 55116 Mainz
Tel. 06131/ 96030-20 oder 06131/ 96030- 35
Nach § 5 des Mutterschutzgesetzes hat der Arbeitgeber
die Aufsichtsbehörde (Gewerbeaufsichtsamt) unverzüglich
von der Mitteilung der werdenden Mutter zu benachrichtigen.
Hierzu ist ein Meldebogen beim Gewerbeaufsichtsamt erhältlich.
Daraufhin erhält der Arbeitgeber Informationen zur Weiterbeschäftigung.
Bei Arzthelferinnen wird auf die Beschäftigungsverbote
(verbotenen Tätigkeiten) in der Praxis hingewiesen.
Folgende Broschüren sind kostenfrei beim
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
11018 Berlin
Tel. 01801 / 907050
Internet: www.bmfsfj.de
erhältlich:
- Mutterschutzgesetz; Leitfaden zum Mutterschutz
- Erziehungsgeld, Elternzeit
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