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Bezirksärztekammer Rheinhessen
Aktuelles Kammer Ärzte Weiterbildung Fortbildung ArzthelferInnen / MFA
Altersversorgung
 

Praxis- und private Kosten senken - Altersversorgung hierfür nutzen

Die Bezirksärztekammer Rheinhessen hat für Ihre Mitglieder und deren Angestellte Rahmenvereinbarungen für den Bereich der Betrieblichen und der Privaten Altersvorsorge getroffen.
Bei Verträgen zur Basisrente,  zur Entgeltumwandlung und für Vermögenswirksame Leistungenzum Beispiel bekommen Sie Konditionen eingeräumt, wie sie sonst nur bei großen Firmen gewährt werden. Ziel war es die wirtschaftlichen Verhältnisse aller Mitglieder der Kammer, derer Mitarbeiter und Familienangehörigen merklich zu verbessern.

Der Praxisinhaber profitiert.....
Der Praxisinhaber profitiert von einer betrieblich veranlassten Altersvorsorge seiner Angestellten in mehrfacher Weise. Die Lohnnebenkosten können unter bestimmten Voraussetzungen dauerhaft gesenkt werden. Nicht zu unterschätzende Nebeneffekte sind eine engere Praxisbindung des Personals - ohne finanziellen Mehraufwand - und eine Verbesserung des Betriebsklimas.

Praxisinhaber, ihr Personal als auch angestellte Ärztinnen und Ärzte profitieren......
Arzthelferinnen haben im Rahmen des Tarifvertrages einen Anspruch darauf, tarifliche Entgeltbestandteile zugunsten einer Versorgungszusage zum Zwecke der Altersvorsorge umzuwandeln (Recht auf Entgeltumwandlung). Gleichzeitig hat der Arbeitgeber die Pflicht, die Arzthelferin über die Grundzüge der angebotenen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung zu informieren.

Seit einigen Jahren haben auch angestellte Ärztinnen und Ärzte das Recht, zugunsten einer Betriebsrente auf die Auszahlung eines Teils vom Gehalt zu verzichten. Dieses "Recht auf Entgeltumwandlung" wurde im Zuge der Rentenreform 2002 mit dem Altersvermögensgesetz (AVmG) eingeführt.

Alle Betroffenen können durch entsprechende Maßnahmen ihre persönliche Finanzsituation verbessern.

Eigeninitiative zur Altersvorsorge, - eine Notwendigkeit.
Die Probleme der Sozialen Sicherungssysteme (dazu gehören die Gesetzliche Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und die Arbeitslosenversicherung) sind gravierend. Mehr Informationen: .... hier

Umfassende Beratung angeraten
Bitte beachten Sie, dass Riester-Rente -und Basis-Rente-Verträge oder Verträge mit Entgeltumwandlung nicht zwangsläufig zu Jedermanns Zukunftsplanung passen. Welche Punkte Sie mit in Ihre Überlegungen einbeziehen sollten, finden Sie unter den allgemeinen Themen (Finanzplanung, Systematik und Strategie) der folgenden Homepage: www.chefaerzte.com/homepage.asp?ID=96010

Rechenbeispiele und mehr Informationen können Sie anfordern bei
Herrn Horst Klein Tel. 06753-5959
Mail: klein-meisenheim@t-online.de


 
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